Angaben zur Vollmacht
1. Was ist eine Vollmacht und warum ist sie erforderlich?
Die Vollmacht ist eine vom Notar ausgestellte, offizielle Urkunde, die bestätigt, dass eine Person (der Mandant) einem Anwalt die Befugnis erteilt, bestimmte Rechtsgeschäfte in seinem Namen zu tätigen und ihn zu vertreten. Gemäß der Rechtsanwaltsordnung ist eine gültige Vollmacht gesetzliche Voraussetzung dafür, dass ein Anwalt Sie vor Gerichten, Vollstreckungsbehörden und öffentlichen Stellen vertreten, in Ihrem Namen Klagen erheben oder Rechtsgeschäfte durchführen kann.
Dieses Dokument ermöglicht es, alle rechtlichen Prozesse in Ihrem Namen sicher und professionell abzuwickeln, ohne dass Sie persönlich anwesend sein müssen.
2. Arten der Vollmacht
Je nach Ihrem rechtlichen Bedarf werden verschiedene Vollmachten ausgestellt:
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Generalvollmacht: Umfasst die Befugnis, Klage zu erheben, an Verhandlungen teilzunehmen, Beweismittel vorzulegen und Rechtsmittel wie Berufung oder Revision einzulegen. Für die meisten juristischen Verfahren ist diese Vollmacht ausreichend.
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Spezialvollmacht: Wird für bestimmte Handlungen erstellt, die gesetzlich eine besondere Vollmacht erfordern. In solchen Vollmachten muss die gewünschte Handlung klar und einzeln aufgeführt sein.
3. Wie wird eine Vollmacht ausgestellt?
Die Bevollmächtigungserteilung unterscheidet sich je nach Aufenthaltsort:
A) Vollmacht ausstellen lassen (innerhalb der Türkei):
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Begeben Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument (türkischer Personalausweis, türkischer Reisepass) zu einem beliebigen Notar in der Türkei.
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Dem Notarangestellten mitteilen, dass Sie eine „Allgemeine Vollmacht“ für einen Anwalt benötigen.
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Bitte geben Sie die nachstehenden Vollmachtsdaten beim Notar ab.
B) Bevollmächtigungserteilung im Ausland:
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Vereinbaren Sie einen Termin bei der nächstgelegenen türkischen Botschaft oder dem nächstgelegenen türkischen Konsulat in Ihrem Land.
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Bewerben Sie sich mit Ihrem gültigen Reisepass oder Ihrem türkischen Personalausweis.
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Dem Konsularbeamten teilen Sie bitte mit, dass Sie eine „Generalvollmacht“ beantragen möchten, und geben Sie folgende Informationen an.
4. Erforderliche Informationen für die Vollmacht
Die folgenden Informationen können Sie direkt einem Notar oder Konsularbeamten mitteilen:
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Titel: Rechtsanwalt Yılmaz Derviş
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RA-Nr./Anwaltsregisternummer: Istanbuler Anwaltskammer – 60862
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Adresse: Osmanağa Mah. Süleymanpaşa Sok. Nr. 30/48, Kadıköy, Istanbul
5. HINWEIS: Fälle, die besondere Befugnisse erfordern, und abweichende Verfahren
Eine „Allgemeine Vollmacht“ reicht für einige spezielle Vorgänge nicht aus. In solchen Fällen müssen der Vollmacht explizite und spezifische Befugnisse für den durchzuführenden Vorgang hinzugefügt werden. Andernfalls kann der betreffende Vorgang nicht durchgeführt werden und eine neue Vollmacht muss ausgestellt werden.
Bevor Sie eine Vollmacht erteilen, ist es wichtig, Ihre Rechtslage mit uns zu besprechen, um die notwendigen Befugnisse zu klären. Zu den wichtigsten Fällen, die eine besondere Vollmacht erfordern, gehören:
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Scheidungsklagen: Vollmachten für Scheidungsklagen unterliegen besonderen formalen Anforderungen. Sie müssen mit Lichtbild versehen sein und eine spezielle Vollmacht zur „Einleitung eines Scheidungsverfahrens, zur Prozessführung, zum Abschluss der Scheidung und zur Erledigung aller damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte“ beinhalten.
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Immobilienkauf, -verkauf oder Grundbucheintragungen: Die explizite Nennung spezifischer Vollmachten wie "Immobilienverkauf", "Immobilienkauf", "Hypothekenbestellung", "Preisforderung" (bzw. "Inkasso") und "Verzicht auf Ansprüche" ist erforderlich.
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Erb- und Nachlassangelegenheiten: Hierfür sind besondere Vollmachten erforderlich, beispielsweise für die „Beantragung eines Erbscheins“, die „Ausschlagung der Erbschaft“, die „Annahme der Erbschaft“ und die „Abwicklung der Erbangelegenheiten“.
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Gründung, Verkauf oder Vertretung von Gesellschaften: Die Vollmachten zur Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags, zur Übertragung von Anteilen und zur Vertretung in Gesellschafterversammlungen müssen klar definiert sein.
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Bankgeschäfte: Für Vorgänge wie Kontoeröffnung, Auszahlung und Einzahlung von Geldern ist eine besondere Vollmacht erforderlich.
Für einen reibungslosen und vollständigen Ablauf Ihres Rechtsgeschäfts bitten wir Sie dringend, vor der Erteilung einer Vollmacht Kontakt mit uns aufzunehmen, um die für Ihren Fall notwendigen Befugnisse zu klären. Dies spart Ihnen Zeit und stellt sicher, dass der Prozess von Anfang an korrekt verläuft.